Erd- & Tiefbau
Möhle

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Erd- & Tiefbau Möhle
Altkehdingen 47 - 21789 Wingst
Stand 2/2017

  1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Erd- & Tiefbau Möhle gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese in gesonderten Vereinbarungen gegengezeichnet sind.
  2. Der Auftraggeber erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Erd- & Tiefbau Möhle durch Auftragserteilung als allein verbindlich an. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hierdurch widersprochen. Sie werden auch von der Firma Erd- & Tiefbau Möhle dann nicht anerkannt, wenn der Auftraggeber seine allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung übersendet und nach Eingang des Auftrags der Firma Erd- & Tiefbau Möhle den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich in Schriftform widerspricht.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten jeweils vorbehaltlich der technischen und rechtlichen Realisierung.
  4. Inhalte, Angaben und Unterlagen, die im Angebot als Grundlagen erwähnt sind, bzw. als Bestandteile zum Angebot gelten, sind grundsätzlich für die Vertragsparteien bindend. Risiken, welche aus falschen und unvollständigen Inhalten, Angaben und Unterlagen ergehen können, gehen ausschließlich zu Lasten der Vertragspartner/Kunden. In Angeboten und zwischen Parteien zustande gekommenen Verträgen angegebene Mengen werden nach tatsächlichen Einheiten Schluss abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß bzw. nach abgefahrener Masse. Eventuell durch unerwartet andere Bodenbeschaffenheit anfallende Mehraufwendungen bei Erdaushub und Erdabfuhr werden nach Mengen gesondert berechnet. Für Angebote der Firma Erd- & Tiefbau Möhle gilt eine beschränkte Bindefrist, innerhalb derer das Angebot angenommen werden kann. Diese beträgt einen Monat ab dem Erstellungsdatum.
  5. Erforderliche Pläne und Vermessungsarbeiten werden bauseits zu Lasten des Vertragspartners ausgeführt. Pläne insbesondere solche über Ver- und Entsorgungsleitungen werden bauseits vor Beginn zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner/Kunde versichert der Firma Erd- & Tiefbau Möhle ausdrücklich, alle öffentlich-rechtliche Erlaubnisse (z.B. baurechtliche Genehmigungen, straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen, Abbruchgenehmigungen, Abfallbeseitigungsgenehmigungen etc.) zu beschaffen und vor Durchführung des Auftrages vorzulegen. Liegen die eventuell erforderlichen Genehmigungen nicht vor, ist die Firma Erd- & Tiefbau Möhle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Firma Erd- & Tiefbau Möhle haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die diesem im Falle des Widerrufs oder der Nichterteilung von Genehmigungen entstehen. Wird die Durchführung des Auftrages infolge Widerrufs unmöglich oder wird die Ausführung des Auftrages im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Genehmigungen unangemessen lange hinausgezögert und/oder unterbrochen, ist Firma Erd- & Tiefbau Möhle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz ihrer Aufwendungen zu verlangen. Wartezeiten und Arbeitsunterbrechungen auf der Baustelle, die nicht von der Firma Erd- & Tiefbau Möhle zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Risiken, Ersatzansprüche Dritter und gegebenenfalls Folgekosten aller Art, die aus einem möglichen Vorbehalt dieser Informationen abgeleitet werden können, gehen ausschließlich zu Lasten der Vertragspartner/Kunden. Dies gilt insbesondere, wenn Behörden oder private Dritte eine anderweitige Entsorgung/Verwertung fordern, weil das Material vom Auftraggeber falsch oder unvollständig deklariert wurde. Abfälle und Reststoffe bleiben bis zu ihrer endgültigen Entsorgung und vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftraggebers bzw. Abfallerzeugers. Die Verjährungsfrist für diesen Freistellungsanspruch beträgt 5 Jahre, soweit gesetzlich eine längere Verjährungsfrist nicht vorgeschrieben ist. Weiterhin ist der Vertragspartner/Kunde verpflichtet, der Firma Erd- & Tiefbau Möhle über alle Veränderungen des jeweiligen Sachstandes, welche die Durchführung/Abwicklung der Leistung beeinflussen können, unverzüglich zu informieren.
  6. Das abzufahrende Material darf nicht kontaminiert sein. Das Eigentum an zu entsorgenden Materialien verbleibt bei dem Vertragspartner/ Auftraggeber.
  7. Es wird bauseits dafür Sorge getragen, dass das Anfahren der Baustelle mit schweren Fahrzeugen und schwerem Gerät gesichert ist. Schäden, die an Wegen, Gebäuden und Einfriedungen entstehen, gehen nicht zu Lasten der Firma Erd- & Tiefbau Möhle.
  8. Für sämtliche Leistungen der Firma Erd- & Tiefbau Möhle wird - soweit rechtlich möglich - ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dies gilt auch für das so genannte geistige Gut. Der Vertragspartner/Kunde kann erst nach vollständiger Begleichung der Forderung der Firma Erd- & Tiefbau Möhle hierüber frei verfügen.
  9. Die Rechnungen der Firma Erd- & Tiefbau Möhle sind, sofern nicht anders vereinbart, 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Beanstandungen aller Art an den Leistungen der Firma Erd- & Tiefbau Möhle berechtigen grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Zahlungsziels. Andere Zahlungskonditionen sind nur im Falle schriftlicher beiderseitiger Vereinbarung gültig. Bei Überweisungen und der Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto der Firma Erd- & Tiefbau Möhle endgültig gutgeschrieben worden ist. Der Vertragspartner/Kunde ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen nur dann berechtigt, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt nach Ratenzahlungsvereinbarungen der Vertragspartner/Kunde schuldhaft in Zahlungsverzug, so ist die Firma Erd- & Tiefbau Möhle befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, soweit Firma Erd- & Tiefbau Möhle seine Leistung erbracht hat oder der Vertragspartner vorleistungsverpflichtet ist. Verzugszinsen werden mit 5 % p. a. über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Firma Erd- & Tiefbau Möhle ist berechtigt, diese zu erhöhen, wenn nachweislich höhere Belastungen entstanden sind.
  10. Falls die Firma Erd- & Tiefbau Möhle wider Erwarten als Schuldner der Umsatzsteuer in Anspruch genommen wird, ist die Firma Erd- & Tiefbau Möhle berechtigt die Umsatzsteuer aus den erbrachten Leistungen nachzuberechnen.
  11. Angebot und Rechnungen werden grundsätzlich per Post oder online übermittelt und müssen vom Auftraggeber entsprechend seiner für ihn geltenden Aufbewahrungspflichten abgeheftet oder digital aufbewahrt werden.
  12. Nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes setzt die Firma Erd- & Tiefbau Möhle den Vertragspartner/Kunden davon in Kenntnis, dass die zur Leistungserbringung benötigten Daten gespeichert werden und erst auf Verlangen des Auftraggebers/ Vertragspartners nach Abschluss der Arbeiten gelöscht werden.
  13. Mängel sind vom Auftraggeber/ Vertragspartner unverzüglich nach Bekanntwerden oder nach Beendigung der Leistung der Firma Erd- & Tiefbau Möhle schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Firma Erd- & Tiefbau Möhle ist vom Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu begutachten. Im Falle berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge ist die Firma Erd- & Tiefbau Möhle berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Erfolgt die Mängelanzeige nicht unverzüglich oder wird der Firma Erd- & Tiefbau Möhle nicht Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beseitigen, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Kommt die Firma Erd- & Tiefbau Möhle einer anerkannten oder bestehenden Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsmäßig nach, kann der Auftraggeber mindern. Der Rücktritt vom Vertrag wird ausgeschlossen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche - insbesondere für Mangelfolgeschäden - werden ausgeschlossen.
  14. Sollten einzelne Bestimmungen der vorbezeichneten AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  15. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
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Florian Blank - Altkehdingen 47 - 21789 Wingst - 04777-9295221 - 0172-5305833